Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.06.2019 - 23 ZB 18.1246 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; BayVwVfG Art. 51, Art. 51 Abs. 2; TierSchG § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Euthanasierung eines Mäusebussards - Wolters Kluwer
Wiederaufgreifen eines Verfahrens wegen fehlenden Fortsetzungsfeststellungsinteresses; Nachweis des Bestehens einer Wiederholungsgefahr
- rewis.io
Euthanasierung eines Mäusebussards
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TierSchG § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Wiederaufgreifen eines Verfahrens wegen fehlenden Fortsetzungsfeststellungsinteresses; Nachweis des Bestehens einer Wiederholungsgefahr - rechtsportal.de
Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Statthafte Klageart bei Ablehnung des Wiederaufgreifens durch die Behörde; Anfechtungsklage; Darlegung; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Verpflichtungsklage; Verwaltungsakt; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 18.04.2018 - M 23 K 17.4955
- VGH Bayern, 26.06.2019 - 23 ZB 18.1246
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13
Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 23 ZB 18.1246
Daher hätte die Umstellung der zunächst noch ohne formulierten Antrag erhobenen Klage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage von vorneherein nur auf einen Verpflichtungsantrag, was bei der hier vorliegenden Erledigung vor Klageerhebung (Eingang der Klage beim Verwaltungsgericht war am 19.10.2017, während der Mäusebussard bereits am 18.10.2017 getötet worden war) in sog. doppelt analoger Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nach allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 4.12.2014 - 4 C 33.13 - juris Rn. 13;… U.v. 15.12.1993 - 6 C 20.92 - juris Rn. 19) möglich ist, erfolgen können.Streitgegenstand der mit einem Fortsetzungsfeststellungsantrag weiterverfolgten Verpflichtungsklage ist in einem Fall wie dem vorliegenden, ob der versagende Bescheid rechtswidrig war und dem Kläger im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses der begehrte Anspruch zustand (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2014 - 4 C 33.13 - juris Rn. 18;… Riese in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, § 113 Rn. 99).
- VGH Bayern, 09.08.2017 - 9 ZB 17.766
Tötung eines Mäusebussards
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 23 ZB 18.1246
Dieses Interesse besteht hier dagegen nicht (mehr), denn die Überprüfung der dem hiesigen Fall zu Grunde liegenden Tötungsanordnung (Bescheid vom 6.5.2014) war möglich und ist erfolgt (vgl. VG München, U.v. 21.12.2016 - M 23 K 16.1118 und BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 9 ZB 17.766), worauf das Verwaltungsgericht auch hingewiesen hat (UA Seite 7, 1etzter Absatz).Denn unabhängig davon, dass durch die oben angeführten Gerichtsentscheidungen (VG München, U.v. 21.12.2016 - M 23 K 16.1118 - juris Rn. 34 ff. und BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 9 ZB 17.766 - juris Rn. 9 ff.) geklärt ist, dass der Auffassung der beamteten Tierärztin zu folgen ist, hat dieser Umstand mit dem Streitgegenstand des hiesigen Verfahrens gar nichts zu tun.
- VG München, 21.12.2016 - M 23 K 16.1118
Tierschutzrecht - Euthanasierungsanordnung
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 23 ZB 18.1246
Dieses Interesse besteht hier dagegen nicht (mehr), denn die Überprüfung der dem hiesigen Fall zu Grunde liegenden Tötungsanordnung (Bescheid vom 6.5.2014) war möglich und ist erfolgt (vgl. VG München, U.v. 21.12.2016 - M 23 K 16.1118 und BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 9 ZB 17.766), worauf das Verwaltungsgericht auch hingewiesen hat (UA Seite 7, 1etzter Absatz).Denn unabhängig davon, dass durch die oben angeführten Gerichtsentscheidungen (VG München, U.v. 21.12.2016 - M 23 K 16.1118 - juris Rn. 34 ff. und BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 9 ZB 17.766 - juris Rn. 9 ff.) geklärt ist, dass der Auffassung der beamteten Tierärztin zu folgen ist, hat dieser Umstand mit dem Streitgegenstand des hiesigen Verfahrens gar nichts zu tun.
- BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus - …
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 23 ZB 18.1246
Daher hätte die Umstellung der zunächst noch ohne formulierten Antrag erhobenen Klage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage von vorneherein nur auf einen Verpflichtungsantrag, was bei der hier vorliegenden Erledigung vor Klageerhebung (Eingang der Klage beim Verwaltungsgericht war am 19.10.2017, während der Mäusebussard bereits am 18.10.2017 getötet worden war) in sog. doppelt analoger Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nach allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung (…BVerwG, U.v. 4.12.2014 - 4 C 33.13 - juris Rn. 13; U.v. 15.12.1993 - 6 C 20.92 - juris Rn. 19) möglich ist, erfolgen können. - VG Dresden, 24.09.2002 - 13 K 606/01
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 23 ZB 18.1246
Bezogen darauf, ob ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse direkt aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgt (Schriftsatz vom 9.7.2018, dort Seite 7 oben), wird übersehen, dass sich das in Bezug genommene Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden (v. 24.9.2002, Az. 13 K 606/01) gerade damit beschäftigt, inwieweit ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse in Ansehung einer durch Vollstreckung erledigten Tötungsanordnung besteht, während es hier um ein etwaiges Fortsetzungsfeststellungsinteresse in Ansehung eines nicht erfolgten Wiederaufgreifens geht. - VGH Bayern, 17.10.2017 - 9 CS 17.1990
Ersatzvornahmeandrohung ohne vorherige Zwangsgeldandrohung
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 23 ZB 18.1246
Das schon deshalb, weil die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme gar nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist, unabhängig davon ist die Tötung auch erst erfolgt, als das entsprechende gerichtliche Eilverfahren unanfechtbar abgeschlossen war (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2017 - 9 CS 17.1990 - juris, insbesondere Rn. 16). - BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 23 ZB 18.1246
Bezogen auf das geltend gemachte Bestehen eines Rehabilitationsinteresses (Schriftsatz vom 9.7.2018, dort Seite 6 untere Hälfte) wird nicht dargelegt, worin gerade durch das nicht erfolgte Wiederaufgreifen die für die Annahme eines Rehabilitationsinteresses erforderliche (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25) Stigmatisierung des Klägers liegen soll, unabhängig davon, dass sich die Zulassungsbegründung insofern nicht mit den vollständigen Ausführungen des Verwaltungsgerichts hierzu (UA Seite 6, zweiter Absatz von oben) auseinandersetzt, sondern nur mit einem aus dem Zusammenhang gerissenen Satz, dessen Inhalt, wie das Verwaltungsgericht deutlich macht ("Im Übrigen"), für die Verneinung des Rehabilitationsinteresses nicht allein tragend war. - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 23 ZB 18.1246
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…BVerfG (Kammer), B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen. - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 23 ZB 18.1246
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG (Kammer), B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen. - VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673
Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 23 ZB 18.1246
Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeit im Sinne dieser Vorschrift weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 m.w.N.).
- VG Ansbach, 05.05.2023 - AN 16 K 21.00936
Vorzeitige Beendigung eines Soldatenverhältnisses auf Zeit, Rückforderung von …